Seit Anfang Mai wird der Präsenzunterricht an den Schulen in Niedersachsen wieder aufgenommen. Dafür hat das Kultusministerium folgenden Zeitplan herausgegeben:

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Damit das Infektionsrisiko so gering wie möglich ist, werden alle Klassen in zwei Gruppen geteilt, Gruppe A (Rot) und Gruppe B (Grün). Diese besuchen tageweise abwechselnd die Schule:

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Wichtigstes Kriterium war für uns, dass auch der Französisch- und Lateinunterricht weiterlaufen kann, obwohl klassenübergreifende Gruppen nicht mehr zulässig sind. Daher kommen in den meisten Klassen alle Lateinschüler*innen an dem einen Tag und alle Französischschüler*innen an dem anderen Tag in die Schule. Reichte diese Aufteilung in einzelnen Klassen nicht aus, haben wir zusätzlich eine alphabetische Zuordnung gewählt. Ein Wechsel der Gruppen ist in der Regel leider nicht möglich. Wann die rote und wann die grüne Gruppe in der Schule ist, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

» Unterrichtstermine für die Teilgruppen Rot und Grün

Bis zur Wiederöffnung weiterhin Beschulung zu Hause

Bis Ihr Kind wieder in die Schule kommen kann, finde die Beschulung weiterhin zu Hause statt. Hinweise dazu finden Sie weiterhin hier in dem Dokument school@home Corona-Phase.

Keine AGs, keine Hausaufgabenbetreuung und keine Mensa

Da klassenübergreifende Lerngruppen aufgrund der Corona-Pandemie auch nach der Wiedereröffnung der Schule gemäß Erlass nicht mehr gestattet sind, finden die AGs bis auf Weiteres nicht statt. Auch die Hausaufgabenbetreuung und andere Ganztagsangebote müssen wir aufgrund der aktuellen Hygienebestimmungen infolge der Corona-Pandemie bis auf Weiteres aussetzen. Auch Mensa und Kiosk bleiben bis zum Schuljahresende geschlossen.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind unsere Hygieneregeln

Auch nach der Wiederöffnung der Schule ist oberstes Gebot, das Infektionsrisiko zu minimieren. Dafür haben wir grundlegende Regeln in einer „Hygieneanweisung für Schüler*innen“ zusammengefasst, die Sie hier » in diesem Dokument finden.

Bitte besprechen Sie diese Regeln mit Ihrem Kind. Unterstützen kann Sie dabei ein Test zu den zentralen Verhaltensregeln: Verhalten in der Schule in Zeiten des Corona-Virus

Unsere Regeln sind dank zahlreicher Unterstützung nun auch in anderen Sprachen abrufbar:

  • الى الطلاب والطالبات الأعزاء ، الآباء الأعزاء والأوصياء ، (Arabisch)
  • Instrukcje dotyczące higieny dla uczniów w Gimnazjum Nordhorn (Polnisch)
  • Инструкции по гигиене для школьников в гимназии Нордхорн (Russisch)
  • Nordhorn Gymnasium da çocukları için hijyen talimatları (Türkisch)

Zudem finden Sie Infovideos in mehreren Sprachen unter diesem Link.

Notgruppen zur Betreuung von Kinder (Klasse 5 bis 8)

Für Schüler*innen bis einschließlich Jahrgang 8 wird auch weiterhin eine Notbetreuung in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr angeboten. Das gilt ausdrücklich auch für die Tage, an denen Ihr Kind nicht in der Schule ist, weil an diesem Tag die andere Teilgruppe der Klasse dran ist.

In Frage kommt die Notbetreuung für Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Beschäftigte in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“, etwa aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, der Polizei, Rettungsdiensten oder den zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen nötigen Bereichen.
  • Kinder von Erziehungsberechtigten, die in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ tätig sind, etwa in den Bereichen Energieversorgung, Ernährung und Hygiene, Telekommunikation, Finanzen Transport und Verkehr.
  • Härtefälle, die ansonsten etwa von Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall bedroht sind.

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Die Notwendigkeit ist ggf. durch Nachweise glaubhaft zu machen.

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie es bitte jeweils spätestens am Vortag bis 12.00 Uhr im Sekretariat unter 0 59 21 / 96 27 00 an.

Kinder aus Risikogruppen

Nicht nur unter den Lehrkräften, sondern auch bei den Schüler*innen gibt es bestimmt welche, die entweder selbst zu einer Risikogruppe für Corona-Infektionen gehören, oder mit solchen Personen in einem Haushalt leben. Dazu gehören Personen mit bestimmten Vorerkrankungen

  • des Herz-Kreislauf-Systems,
  • der Lunge (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)),
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
  • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Patienten mit einer Krebserkrankung
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, welche die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Wenn Ihr Kind oder ein anderes Mitglied Ihres Haushaltes einer dieser Risikogruppen angehört, liegt es in Ihrer Hand zu entscheiden, ob Ihr Kind trotzdem wieder zur Schule gehen soll. Eventuell ist hierzu auch eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sinnvoll. Sollten Sie sich gegen einen Schulbesuch entscheiden, informieren Sie bitte umgehend telefonisch das Sekretariat. Anschließend müssen Sie ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Sie Ihre Entscheidung kurz begründen („Hiermit bitte ich um Freistellung meiner Tochter / meines Sohnes … vom Unterricht, da er / sie zu einer Risikogruppen für Corona-Infektionen gehört.“ Entsprechendes, wenn ein Mitglied des Haushaltes zur Risikogruppe gehört). Dieses Schreiben unterzeichnen Sie bitte und werfen es zeitnah in den Briefkasten der Schule bzw. schicken es per Post an uns. Ärztliche Atteste sind zunächst nicht nötig. Die Schule wird dann Ihnen oder Ihrem Kind mitteilen, wie es in diesem Fall mit dem Homeschooling weitergeht.

Danke für Ihr Verständnis

Andreas Langlet