Trotz vielfältiger Maßnahmen steigen die Infektionszahlen niedersachsenweit weiter an. Gleichzeitig sollen möglichst alle die Möglichkeit haben, das Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu begehen, auch wenn darunter Menschen aus Risikogruppen sind. Daher hat der niedersächsische Kultusminister, Herr Tonne, entschieden, dass Eltern und Erziehungsberechtigten als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Bislang war das nur für den 17. und 18.12. möglich. Statt des Präsenzunterrichts erledigen die freigestellten Schülerinnen und Schüler dann jeweils zu Hause Aufgaben. Mitunter ist auch das Streamen von Unterricht möglich. Manchmal ist es aber auch sinnvoller, wenn die im Unterricht bearbeiteten Arbeitsblätter online zur Verfügung gestellt bekommen oder Hinweise erfolgen, wie man sich die Unterrichtsinhalte selbst aneignen kann (Videos, Kapitel im Buch mit Möglichkeit der Rückfrage, ...).

Ab sofort ist für diesen Wechsel ins Homeschooling auch kein Antrag mehr erforderlich, der zu genehmigen ist, sondern der Wechsel muss nur noch schriftlich angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine einfache E-Mail dafür nicht ausreichend ist, sondern ein Schriftstück (formlos), das auch unterschrieben ist. Die Schule hat einen Briefkasten, dort kann es auch am Wochenende eingeworfen werden. Denkbar wäre etwa folgender Text:

„Sehr geehrter Herr Langlet,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass mein Sohn/meine Tochter (Name des Kindes), KlasseXX, ab dem (Datum, frühestens 14.12.) bis zu den Weihnachtsferien in das Homeschooling wechseln wird. 
Mir ist bewusst, dass ein Wechsel zurück in den Präsenzunterricht nicht möglich ist. An angesetzten schriftlichen Arbeiten wird mein Kind selbstverständlich teilnehmen.

Herzliche Grüße
Max Mustermann“

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling nicht möglich ist, wohl aber erst ein späteres Einsteigen, etwa ab Mittwoch, Donnerstag oder Freitag.

Die Teilnahme an Klassenarbeiten und Klausuren, die in der nächsten Woche angesetzt sind, ist auch für Schüler*innen im Homeschooling verpflichtend. Diese Schüler*innen kommen dann nur für die Stunden der Klassenarbeit in die Schule. (Von der Teilnahmepflicht ausgenommen sind nur Schüler*innen, denen wegen der Zugehörigkeit von Angehörigen zu einer Risikoguppe die Genehmigung zum Homeschooling erteilt wurde. Diese müssen auch zur Klassenarbeiten und Klausuren auch weiterhin nicht in die Schule kommen.)

Herzliche Grüße, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, kommen Sie gesund ins nächste Jahr!

Andreas Langlet
(Schulleiter)