Grundsätzlich gilt:

Die Konferenzen, Fachgruppen, der Schulvorstand sowie die Schulleitung haben bei ihren Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen.
Entscheidungen in der Schule treffen die Gesamtkonferenz, der Schulvorstand, die Fachgruppen und die Schulleiterin.

Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz des Gymnasiums Nordhorn

1.Einberufung und Tagesordnung

1.1 Sobald der Termin der nächsten GK feststeht, wird er auf den Terminplan gesetzt und auf der ersten Seite der Homepage vorangekündigt.

Die Schulleiterin oder deren Vertreter (*) beruft die Gesamtkonferenz unter Angabe der Tagesordnung mindestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin per E-Mail via IServ      ein. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden. Eine Einladung kann dann mündlich bzw. telefonisch erfolgen. Auch die Unterlagen werden per E-Mail zugestellt.       Ein zielgerichteter Gebrauch elektronischer Geräte zur Nutzung der gespeicherten Unterlagen und zur Anfertigung von Notizen ist in der Gesamtkonferenz gestattet. Für die  Personen, die in der Gesamtkonferenz ausgedruckte Unterlagen haben möchten und diese nicht in der Schule herstellen können, steht eine angemessene Anzahl Exemplare zu  Beginn der Konferenz zur Verfügung. In der Regel finden drei Gesamtkonferenzen statt, die letzte in der Regel am Ende des Schuljahres.