Grundsätzlich gilt:

Die Konferenzen, Fachgruppen, der Schulvorstand sowie die Schulleitung haben bei ihren Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen.
Entscheidungen in der Schule treffen die Gesamtkonferenz, der Schulvorstand, die Fachgruppen und die Schulleiterin.

Gesamtkonferenz

Die Aufgaben und die Befugnisse der Gesamtkonferenz ergeben sich aus dem "Niedersächsischen Schulgesetz". Dort heißt es:

§ 34
Gesamtkonferenz

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  1. das Schulprogramm,
  2.  die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 ( an unserer Schulform nicht zutreffend) sowie
  5. Grundsätze für
        a)  Leistungsbewertung und Beurteilung und
        b)  Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Quelle: Niedersächsischen Schulgesetz $$33-36 (z.T. zum Teil wegen der Übersichtlichkeit gekürzt und umformuliert).

Die Aufgaben der Gesamtkonferenz, des Schulvorstandes und der Schulleiterin voneinander abzugrenzen, ist nicht immer leicht. Das ist wohl auch bewusst so angelegt, da ein möglichst breiter Konsens angestrebt ist.

Hauptaufgabe der Gesamtkonferenz sind die oben aufgeführten pädagogischen Angelegenheiten. Allerdings ist für die Hausordnung und das Schulprogramm auch der Schulvorstand zuständig, der jeweils den Vorschlag erstellt. Bei Abweichungen muss ein Benehmen zwischen beiden Gremien hergestellt werden.

Hauptaufgabe des Schulvorstandes ist es, mit der Schule die Qualitätsentwicklung zu gestalten. Daher ist er u. a. zuständig für die Ausgestaltung der Stundentafel, Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen, Schulpartnerschaften, Grundsätze für Projektwochen, Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit.

Von der ‚alten’ Gesamtkonferenz hat er die Aufgabe übernommen, über den von der  Schulleiterin erstellten Haushaltsplan und am Ende des Haushaltsjahres über die Entlastung zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass der Landkreis für seine Haushaltsmittel natürlich auch Vorgaben macht, an die die Schulleiterin gebunden ist. Die Haushaltsführung selbst liegt in der Hand und in der Verantwortung der Schulleiterin.

Die Schulleiterin ist für alles zuständig und verantwortlich, was nicht Aufgabe der beiden anderen Gremien ist und wo nicht Rechte des Schulträgers tangiert sind.

Die Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz können Sie hier herunterladen.